Verfahren der Ingenieure22 zur Aufdeckung der 1.700 Risiken bei Stuttgart 21 vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart endet mit einem Teilerfolg

Pressemittteilung

18.11.2017

Verfahren der Ingenieure22 zur Aufdeckung der 1.700 Risiken bei Stuttgart 21 vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart endet mit einem Teilerfolg

Im November 2015 veröffentlichte die Deutsche Bahn eine Liste aus dem Jahr 2011 über 120 Risiken und eine Chance („Azer Liste“) auf ihrer Projektseite, um einer Vorladung des Technikvorstands Dr. Kefer vor das Verwaltungsgericht Berlin im Dezember 2015 zuvorzukommen. Im Sommer desselben Jahres sprach Herr Leger auf einer Veranstaltung der IHK in Stuttgart auf die Frage nach dem Verbleib der Azer-Liste über die Existenz einer viel größeren Zusammenstellung von 1.700 Risiken, die in 2012 und 2013 zusammengestellt wurde und die seinerzeit verwendet wurde, um nachzuweisen, dass das angesetzte Projektbudget nicht reicht. Die Ingenieure22 wollten Einsicht in diese Liste und klagten im Sommer 2016 daher auf Grund des Umweltinformationsgesetzes vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart, nachdem die DB ihren Antrag abgewiesen hatte.

Klägerseite. Von links: Rechtsanwalt Dr. Eisenhart v. Loeper, Beistand Dr. Gert Meisel, Hans Heydemann
Klägerseite von links: Rechtsanwalt Dr. Eisenhart v. Loeper, Beistand Dr. Gert Meisel, Kläger Hans Heydemann


Am 16.11.2017 verhandelte die 14. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart über zwei Klagen gegen die DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH auf Zugang zu Umweltinformationen im Zusammenhang des Bahnprojektes Stuttgart-Ulm. Der Kläger im Verfahren zur Aufdeckung der 1.700 Risiken (Aktenzeichen: 14 K 4302/16), Dipl.-Ing. Hans Heydemann, gehört der Gruppe der Ingenieure22 an.

In einer turbulenten und wenig strukturierten Verhandlung wurde darum gestritten, wie umfangreich der Informationsanspruch der interessierten Öffentlichkeit überhaupt sein kann. Der Anwalt der Deutschen Bahn ging so weit, zu behaupten, dass die Deutsche Bahn überhaupt keine Pflicht nach dem Umweltinformationsgesetz habe, da sie ein privatwirtschaftliches Unternehmen sei. Dies führt dann zu der geradezu absurden Situation, dass der Staat und damit der Steuerzahler über seine Finanzierung der Deutschen Bahn und den 100% Aktienbesitz zwar Geld in das Unternehmen schiessen kann, um die öffentliche Daseinsvorsorge „Schieneninfrastruktur“ zu finanzieren, der Steuerzahler aber keinerlei Auskunftsrecht über die Verwendung dieser Mittel mehr hat, da dieses Auskunftsrecht nur gegenüber öffentlichen Stellen besteht. Das ging dann selbst der Vorsitzenden Richterin zu weit. Sie wollte auf einen Kompromiss hinaus. Auf der Basis der Azer-Liste sollten wir sagen, woran wir Interesse hätten, die Bahn könne dann entscheiden, was sie uns geben wolle. Weitere Einschränkungen wurden in dem Wortgefecht geäußert, es sollen nur aktuelle, umweltrelevante Risiken genannt werden, soweit keine Ablehnungsgründe bestehen. Alle unsere Versuche, zunächst einmal nur eine Liste der 1700 Risiken als Inhaltsangabe zu bekommen, blieben ungehört. Beistand Gert Meisel äußert seine Befürchtung noch vor Verkündung des Beschlusses: „Da bleiben doch nur Peanuts!“

Nach zweieinhalb Stunden beendete die Vorsitzende Richterin die Verhandlung: Das Verfahren wird auf Antrag aller Beteiligten ruhen, die Beklagte wird bis zum 31.Januar spätestens der Klägerin eine Liste aller wesentlichen, umweltrelevanten Risiken aller Planfeststellungsabschnitte liefern, dann wird besprochen, welche Risiken die Klägerin genauer ansehen möchte.

Wir dürfen gespannt sein, was wir zu sehen bekommen.

Pressemitteilung

Dazu:

Kommentar von Rechtsanwalt Dr. Eisenhart von Loeper