Pressemitteilung: S21-Brandschutz vor dem VGH in Mannheim

Pressemitteilung der Ingenieure22 vom 29.09.2020

S21-Brandschutz vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim

Am 30.9.2020 wird vor dem VGH Mannheim die Klage von Dipl. Ing. Hans Heydemann (Mitglied der Ingenieure22) gegen das Eisenbahnbundesamt wegen des unzureichenden Brandschutzes im S21 Tiefbahnhof verhandelt (Aktenzeichen 5 S 969/18).

2 ½ Jahre nach Einreichung der Klage fällt der Termin nun „zufällig“ auf den 10. Jahrestag des Schwarzen Donnerstags.

Bei der Verhandlung geht es um die 18. Planänderung zum Abschnitt des Tiefbahnhofs (PFA 1.1); diese betrifft insbesondere die Verlegung der Fluchttreppenhäuser weg von den Bahnsteigen an die mehr als 400 m weit auseinander liegenden Bahnsteigenden.

Zu Anfang hatte das EBA die Planung des Tiefbahnhofs gänzlich ohne geeignete Fluchtmöglichkeiten genehmigt. Dazu haben die Ingenieure22 aufgezeigt, dass die Reisenden in die verrauchten Bereiche hätten fliehen müssen, und für mobilitätseingeschränkte Menschen gab es überhaupt keine Möglichkeit zur Selbstrettung. Es folgten unzählige Planänderungen, die der damalige Chef der Stuttgarter Feuerwehr, Dr. Knödler, 2016 als „Ingenieursquatsch“ bezeichnete.

Inzwischen muss man den baulichen Brandschutz an das wachsende Gebäude anpassen, was zu untragbaren Kompromissen führt. Zum Beispiel führen viel zu steile Fluchttreppen zu Bodenklappen, die direkt auf die Heilbronner Straße führen, so dass diese im Brandfall gesperrt werden muss.

Der für das Projekt engagierte Brandsachverständige, Prof. Dr. Ing. Dr. h.c. Klingsch, setzt solche Aufweichungen von Vorschriften und das Zulassen von Ausnahmeregelungen selbstbewusst vor Behörden durch. Hans Heydemann nennt dies „die Arroganz der Macht“.

Um den Problemen bei der Evakuierung im Brandfall zu entgehen, verharmlost sogar Bundesverkehrsminister Scheuer die Brandursachen und nennt einen Kofferbrand als den schlimmsten anzunehmenden Fall. Ein ICE Brand wie vor 2 Jahren bei Montabaur kommt in den Überlegungen zum Brandschutz gar nicht vor.
Doch Hans Heydemann zählte 284 Brandereignisse bei der Deutschen Bahn ab dem Jahr 2000 - etliche davon mit Verletzten und Toten. Ein Kofferbrand war nicht dabei, stattdessen konnten 99% der Brände auf technische Mängel oder Störungen zurückgeführt werden. Die angeblich „nicht brennbaren ICE-Züge“ waren gleich 30 mal mit einem Brandgeschehen dabei – die schwerwiegendsten waren die ICE-Brände 2001 in Offenbach und 2018 bei Montabaur.

Hans Heydemann: „Die Arroganz der Macht verharmlost den belanglosen Kofferbrand als „abdeckendes Brandereignis““.

Siehe dazu die Rede des Klägers Hans Heydemann von Ingenieure22:
„Der S21-Brandschutz und die Arroganz der Macht“, https://ingenieure22.de/cms/index.php/reden/284-rede-hhey-md530

Die Verhandlung findet am 30.9.2020 um 11 Uhr vor dem VGH Mannheim, 5. Kammer statt.


V.i.S.d.P. Ingenieure22.de,  c/o Dipl.-Phys. Wolfgang Kuebart