Gefährdung von Personen durch Kranarbeiten bei Stuttgart 21

6.8.2016

Wir haben bei der Staatsanwalt Stuttgart gegen die Projektgesellschaft Stuttgart-Ulm, das Eisenbahnbundesamt und die ausführenden Firmen Strafanzeige gemäß §§ 315, 315a StGB wegen Gefährdung von Personen und des Schienenverkehrs durch unsachgemäßes Betreiben von Baukränen am Bahnhof Feuerbach und Gefährdung der Fußgänger auf dem Kurt-Georg-Kiesinger-Platz erstattet 

Nachfolgend die 9 Anlagen zur Anzeigeschrift:

Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 

Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9