Stuttgart 21-Gegner haben das Recht, Brandschutzunterlagen einzusehen

Gemeinsame Pressemitteilung des Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 und der Ingenieure22

Stuttgart, 6. Dezember 2019

Gericht: Stuttgart 21-Gegner haben das Recht, Brandschutzunterlagen einzusehen

Ingenieure befürchten Kaprun 21

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (AZ: 10 S 2314/18) hat in einem Vergleich festgelegt, dass S21-kritische Ingenieure von der Bahn geheim gehaltene Unterlagen zum Brandschutz einsehen dürfen.
Brandschutzfragen dürfen keine Geheimsache der Bahn sein, über die sie lediglich „überschlägliche Berechnungen“ zugänglich macht aber Details unter Verschluss hält. Dass die Bahn allen Ernstes nur das Ergebnis einer Untersuchung, nicht aber deren Methodik offenlegen wollte, hatte vor Gericht zurecht keinen Bestand. „Das reine Ergebnis einer Untersuchung ist zunächst nicht mehr wert als eine bloße Behauptung der Bahn“, so der Kläger Dipl.-Ing Wolfgang Jakubeit. „Es ist keine Kleinigkeit, dass die Bahn so lasch mit den berechtigten Sicherheitsinteressen der Bevölkerung umgeht,“ ergänzt der Vorsitzende Richter am Landgericht a.D. Dieter Reicherter.

Die S21-kritischen „Ingenieure22“ haben an den von der Bahn präsentierten Ergebnissen erhebliche fachliche Zweifel – diese sollten nach ihrem Eindruck wohl lediglich vor allem die Vertreter von Feuerwehr und Regierungspräsidium im „Arbeitskreis Brandschutz“ des Projekts beruhigen. Die Ingenieure halten es deshalb für unverzichtbar, die Angaben der Bahn zu überprüfen: „Wir dürfen in den Stuttgarter Tunnels nicht sehenden Auges die Möglichkeit einer Katastrophe wie bei der Gletscherbahn Kaprun zulassen, wo 150 der 162 Passagiere bei einem Brand zu Tode kamen.“ Besondere persönliche Verantwortung trüge in einem solchen Fall der neue Brandschutz-Beauftragte der Bahn Dr. Florian Bitzer, wenn er Unzulänglichkeiten des Sicherheitskonzepts zu verheimlichen versucht.

Die Begründung der Bahn, diese Unterlagen dürften nicht in die Hände von Terroristen fallen, für die Stuttgart (nach Darstellung der Bahn in der Verhandlung) „wegen der US-Einrichtungen besonders gefährdet“ sei, darf nicht zu verantwortungsloser Geheimhaltung führen, sondern erfordert ein besonderes Maß an überprüfbarer Sicherheit. Anfragen in dieser Frage an Innenminister Thomas Strobl durch Rechtsanwalt Dr. von Loeper und den Vorsitzenden Richter a.D. Dieter Reicherter sind bislang nur abwiegelnd beantwortet worden.


Die Pressemitteilung wurde über dpa verbreitet und erschien bereits in mehreren Medien.