Gefährdung von Personen durch Kranarbeiten bei Stuttgart 21
6.8.2016
Wir haben bei der Staatsanwalt Stuttgart gegen die Projektgesellschaft Stuttgart-Ulm, das Eisenbahnbundesamt und die ausführenden Firmen Strafanzeige gemäß §§ 315, 315a StGB wegen Gefährdung von Personen und des Schienenverkehrs durch unsachgemäßes Betreiben von Baukränen am Bahnhof Feuerbach und Gefährdung der Fußgänger auf dem Kurt-Georg-Kiesinger-Platz erstattet
Der von KPMG + Basler AG überprüfte Finanzierungsrahmen des Vorhabens „Stuttgart 21“ wird um 0,55 Mrd. € überschritten! Unter Berücksichtigung eines zusätzlichen Risikopuffers von 1,2 Mrd. € für weitere Anhydritschäden an den Tunneln, wie unter Ziff. 1 erläutert, steigt der Finanzierungsbedarf des Vorhabens „Stuttgart 21“ auf 8,3 Mrd. € an – ohne Berücksichtigung weiterer, hier nicht behandelter Mehrkosten.
Anfrage an den Geschäftsführer der DB Projektbau Stuttgart-Ulm Manfred Leger vom 16.7.16
Erhebliche Zweifel an der Belastbarkeit der bisherigen Kostenaussage der DB zu Stuttgart21 ergeben sich bei einem Kostenvergleich mit dem kürzlich fertiggestellten Gotthard-Basistunnel.
„Wir erwarten zeitnah vollständige, ausführliche und nachvollziehbare Kostenangaben. Ansonsten müssen wir davon ausgehen, dass die die Gesamtkosten des Vorhabens Stuttgart21 den angegebenen Finanzierungsrahmen von 6,526 Milliarden € weit übersteigen werden“